Grafik: Herbstferien in Brandenburg für die Jahre 2026, 2027 und 2028 – Deutschlandkarte mit hervorgehobenem Land Brandenburg
Grafik: brald.com · Kartengrundlage: Natural Earth (gemeinfrei)

Herbstferien in Brandenburg für die Jahre 2026, 2027 und 2028

Die Herbstferien in Brandenburg dauern zwei Wochen und liegen im Oktober, teils bis Anfang November. In diese Zeit fallen die Feiertage Tag der Deutschen Einheit und Reformationstag – je nach Jahr liegen sie in den Ferien, davor oder danach. Hier finden Sie die Termine für 2026, 2027 und 2028.

Herbstferien in Brandenburg 2026

Mit Wochenenden, Feiertagen und angrenzenden Brückentagen sind 2026 insgesamt 16 Tage am Stück schulfrei: Sa, 17.10. – So, 01.11.

BezeichnungZeitraum (erster bis letzter Ferientag)DauerFeiertage rund um die Ferien
HerbstferienMo, 19.10.2026 – Fr, 30.10.202612 TageReformationstag (Sa, 31.10.) direkt danach

Herbstferien in Brandenburg 2027

Mit Wochenenden, Feiertagen und angrenzenden Brückentagen sind 2027 insgesamt 16 Tage am Stück schulfrei: Sa, 09.10. – So, 24.10.

BezeichnungZeitraum (erster bis letzter Ferientag)DauerFeiertage rund um die Ferien
HerbstferienMo, 11.10.2027 – Sa, 23.10.202713 Tage–

Herbstferien in Brandenburg 2028

Mit Wochenenden, Feiertagen und angrenzenden Brückentagen sind 2028 insgesamt 16 Tage am Stück schulfrei: Sa, 30.09. – So, 15.10.

BezeichnungZeitraum (erster bis letzter Ferientag)DauerFeiertage rund um die Ferien
HerbstferienMo, 02.10.2028 – Sa, 14.10.202813 TageTag der Deutschen Einheit (Di, 03.10.) liegt in den Ferien

Hinweis zur Zählweise

  • Angegeben sind der offizielle erste und letzte Ferientag laut KMK-Übersicht. Beginnt die Ferienzeit offiziell an einem Samstag, ist der Freitag davor der letzte Schultag.
  • Einzelne Brückentage oder unterrichtsfreie Tage stehen als eigene Zeile in der Tabelle.

Quelle und Stand: Schulferien nach den Ferienregelungen der Kultusministerkonferenz (Übersichten für die Schuljahre 2025/26 bis 2028/29, Stand 09.10.2025). Zuletzt geprüft am 22.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich sind die Veröffentlichungen des Landes.