Der Prüfungstermin ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Insolvenzverfahrens. Bei diesem gerichtlichen Termin werden alle angemeldeten Forderungen der Gläubiger überprüft. Das Insolvenzgericht setzt diesen Termin im Eröffnungsbeschluss fest. Der Prüfungstermin dient dazu, festzustellen, welche Forderungen berechtigt sind und in welcher Höhe sie bei der späteren Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 176 bis 186 der Insolvenzordnung (InsO). Ohne diesen Termin wäre eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens nicht möglich.
Was genau passiert bei der Forderungsprüfung?
Im Prüfungstermin geht es um eine Sache: die Überprüfung aller angemeldeten Gläubigerforderungen. Der Insolvenzverwalter hat vorher eine Insolvenztabelle erstellt. In dieser Tabelle stehen alle Forderungen, die Gläubiger beim Verwalter angemeldet haben.
Das Gericht ruft die einzelnen Forderungen auf. Der Insolvenzverwalter gibt zu jeder Forderung eine Stellungnahme ab. Er teilt mit, ob er die Forderung anerkennt oder bestreitet. Auch andere Gläubiger können Widerspruch erheben. Der Schuldner selbst darf ebenfalls widersprechen.
Eine Forderung gilt als festgestellt, wenn niemand widerspricht. Das ist der Normalfall bei den meisten Forderungen. Festgestellte Forderungen werden in der Insolvenztabelle entsprechend vermerkt. Dieser Vermerk hat nach § 178 Absatz 3 InsO die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils.
Wird eine Forderung bestritten, muss der betroffene Gläubiger seinen Anspruch gesondert durchsetzen. Dafür muss er in der Regel eine Feststellungsklage erheben.
Wann findet der Termin statt und wer lädt ein?
Das Insolvenzgericht bestimmt den Prüfungstermin bereits im Eröffnungsbeschluss. Zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin soll laut Gesetz mindestens eine Woche liegen. Höchstens dürfen zwei Monate vergehen. Diese Fristen stehen in § 29 InsO.
Der Prüfungstermin kann mit dem Berichtstermin zusammengelegt werden. Der Berichtstermin ist die Gläubigerversammlung, in der der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners berichtet. Oft finden beide Termine am selben Tag statt.
Die Ladung zum Prüfungstermin erfolgt durch das Gericht. Der Termin wird außerdem öffentlich bekannt gemacht. Das geschieht über das zentrale Insolvenzportal insolvenzbekanntmachungen.de. Gläubiger müssen also selbst darauf achten, den Termin nicht zu verpassen.
Welche Rolle spielt der Insolvenzverwalter?
Der Insolvenzverwalter ist die wichtigste Person im Prüfungstermin. Er hat die Insolvenztabelle vorbereitet. Diese Tabelle enthält alle angemeldeten Forderungen mit folgenden Angaben:
- Name des Gläubigers
- Höhe der Forderung
- Grund der Forderung
- Rang der Forderung
Der Verwalter prüft jede Forderung vor dem Termin. Er schaut, ob Belege vorliegen. Er prüft, ob die Forderung berechtigt erscheint. Auf Basis dieser Prüfung gibt er im Termin seine Erklärung ab.
Bestreitet der Verwalter eine Forderung, muss er das begründen. Mögliche Gründe sind:
- Fehlende Nachweise
- Verjährung
- Forderung wurde schon bezahlt
- Forderung ist zu hoch angesetzt
- Rechtlich nicht begründet
Der Verwalter muss im Termin persönlich erscheinen oder einen Vertreter schicken. Sein Nichterscheinen kann Konsequenzen haben.
Was müssen Gläubiger vorher tun?
Bevor der Prüfungstermin stattfindet, müssen Gläubiger ihre Forderungen anmelden. Das ist Pflicht, wenn sie am Verfahren teilnehmen wollen. Die Anmeldung geht an den Insolvenzverwalter. Nicht an das Gericht.
Die Anmeldefrist steht im Eröffnungsbeschluss. Sie beträgt mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate. Wer die Frist verpasst, kann seine Forderung auch später noch anmelden. Aber dann entstehen zusätzliche Kosten. Außerdem findet dann ein besonderer Prüfungstermin statt.
Bei der Anmeldung muss der Gläubiger folgende Angaben machen:
- Betrag der Forderung
- Grund der Forderung (z.B. Warenlieferung, Darlehen)
- Belege sollten beigefügt werden (Rechnungen, Verträge)
Besonders wichtig: Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung müssen als solche gekennzeichnet werden. Das hat Bedeutung für die spätere Restschuldbefreiung des Schuldners. Solche Forderungen bleiben bestehen, auch wenn der Schuldner die Restschuldbefreiung erhält.
Wie läuft die eigentliche Prüfung ab?
Der Prüfungstermin findet vor dem Insolvenzgericht statt. Ein Rechtspfleger leitet in der Regel den Termin. Alle Beteiligten können erscheinen. Müssen aber nicht.
Der Ablauf ist strukturiert:
- Aufruf der einzelnen Forderungen aus der Tabelle
- Stellungnahme des Insolvenzverwalters zu jeder Forderung
- Möglichkeit zum Widerspruch durch andere Gläubiger oder den Schuldner
- Vermerk in der Tabelle über Feststellung oder Bestreitung
Die meisten Prüfungstermine verlaufen schnell. Viele Forderungen werden ohne Widerspruch festgestellt. Nur bei strittigen Fällen gibt es Diskussionen.
Der Schuldner hat ein besonderes Widerspruchsrecht. Sein Widerspruch verhindert nicht die Feststellung der Forderung für das Insolvenzverfahren. Aber er hat Bedeutung für die Zeit nach dem Verfahren. Widerspricht der Schuldner, kann der Gläubiger nach Verfahrensende nicht einfach aus der Tabelle vollstrecken.
Was bedeutet es, wenn eine Forderung bestritten wird?
Wird eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder einem anderen Gläubiger bestritten, gilt sie als nicht festgestellt. Der betroffene Gläubiger muss dann aktiv werden.
Er muss eine Feststellungsklage nach § 179 InsO erheben. Diese Klage richtet sich gegen den Bestreitenden. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Insolvenzgerichts. Der Gläubiger muss nachweisen, dass seine Forderung berechtigt ist.
Die Klage muss innerhalb einer bestimmten Frist erhoben werden. Versäumt der Gläubiger die Frist, bleibt die Forderung unberücksichtigt.
Hatte der Gläubiger bereits vor dem Insolvenzverfahren einen vollstreckbaren Titel (z.B. ein Urteil), kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Bestreitende die Klage erheben und beweisen, dass die Forderung nicht besteht.
Nachträgliche Anmeldungen und Sondertermine
Nicht alle Gläubiger melden ihre Forderungen rechtzeitig an. Das Gesetz erlaubt auch nachträgliche Anmeldungen. Allerdings hat das Nachteile.
Für nachträglich angemeldete Forderungen ordnet das Gericht einen besonderen Prüfungstermin an. Alternativ kann die Prüfung im schriftlichen Verfahren erfolgen. Die Kosten für diesen Sondertermin trägt der säumige Gläubiger.
Bei umfangreichen Verfahren mit vielen Gläubigern ist das keine Seltenheit. Manche Gläubiger erfahren erst spät von der Insolvenz. Andere vergessen schlicht die Frist.
Wichtig: Auch bei nachträglicher Anmeldung bleibt der Anspruch auf Teilnahme an der Verteilung erhalten. Vorausgesetzt, die Forderung wird festgestellt.
Die Insolvenztabelle und ihre rechtliche Bedeutung
Die Insolvenztabelle ist das zentrale Dokument im Prüfungstermin. Sie wird vom Insolvenzverwalter geführt und beim Gericht hinterlegt. Nach § 175 InsO ist sie beim Insolvenzgericht für alle Beteiligten einsehbar.
In der Tabelle werden alle Forderungen erfasst. Nach dem Prüfungstermin enthält sie auch den Prüfvermerk. Dieser Vermerk zeigt:
- Ob die Forderung festgestellt wurde
- Ob und von wem Widerspruch erhoben wurde
- In welcher Höhe die Forderung anerkannt ist
Die festgestellte Eintragung in der Insolvenztabelle hat nach Verfahrensende Vollstreckungswirkung. Das heißt: Ein Gläubiger kann aus der Tabelle wie aus einem Urteil vollstrecken. Aber nur, wenn der Schuldner nicht widersprochen hat.
Was passiert nach dem Prüfungstermin?
Nach dem Prüfungstermin geht das Insolvenzverfahren weiter. Der Insolvenzverwalter verwertet die Insolvenzmasse. Das bedeutet: Er verkauft Vermögenswerte des Schuldners. Er treibt Forderungen ein. Er führt das Geschäft fort oder wickelt es ab.
Die festgestellten Forderungen bilden die Grundlage für die spätere Verteilung. Jeder Gläubiger bekommt einen Anteil an der Masse. Die Quote hängt davon ab, wie viel Geld zur Verfügung steht.
Bestrittene Forderungen nehmen an der Verteilung erst teil, wenn sie rechtskräftig festgestellt sind. Solange ein Rechtsstreit läuft, wird der entsprechende Betrag zurückgehalten.
Am Ende des Verfahrens steht der Schlusstermin. Dort wird über die endgültige Verteilung entschieden. Die Gläubiger erhalten ihre Quoten ausgezahlt.
Besonderheiten bei der Restschuldbefreiung
Für natürliche Personen (also Menschen, keine Unternehmen) gibt es die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Nach Ablauf einer bestimmten Frist werden die restlichen Schulden erlassen. Das dauert seit 2021 nur noch drei Jahre.
Der Prüfungstermin hat hier besondere Bedeutung. Forderungen, die auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Das gilt für:
- Straftaten wie Betrug
- Vorsätzliche Körperverletzung
- Unterhaltspflichtverletzung
Gläubiger müssen diese besonderen Forderungen bei der Anmeldung kennzeichnen. Im Prüfungstermin wird auch darüber verhandelt. Der Schuldner kann dem widersprechen. Dann muss der Gläubiger den vorsätzlichen Charakter der Handlung beweisen.
Widerspruch des Schuldners: Was bringt das?
Der Schuldner kann im Prüfungstermin jeder Forderung widersprechen. Das hat aber keine Auswirkung auf die Feststellung im Insolvenzverfahren. Die Forderung wird trotzdem festgestellt. Der Verwalter verteilt das Geld entsprechend.
Aber der Widerspruch schützt den Schuldner nach Verfahrensende. Der Gläubiger kann dann nicht direkt aus der Tabelle vollstrecken. Er muss erst ein normales Gerichtsverfahren anstrengen.
Das ist wichtig für Schuldner, die Forderungen für unberechtigt halten. Sie können sich nach dem Insolvenzverfahren noch dagegen wehren.
Für Gläubiger bedeutet das: Wenn der Schuldner widerspricht, sollten sie eine Feststellungsklage erheben. Sonst haben sie nach dem Verfahren keinen vollstreckbaren Titel.
Praktische Tipps für Gläubiger
Wer als Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt ist, sollte folgende Punkte beachten:
- Frist einhalten: Die Anmeldefrist ernst nehmen. Nachträgliche Anmeldungen kosten extra.
- Vollständige Angaben: Forderung genau beziffern und belegen. Unvollständige Anmeldungen können bestritten werden.
- Prüfungstermin beobachten: Zwar keine Pflicht zur Teilnahme. Aber bei wichtigen Forderungen kann die Anwesenheit sinnvoll sein.
- Widerspruch prüfen: Bei Bestreitung rechtzeitig Feststellungsklage erheben.
- Besondere Forderungen kennzeichnen: Vor allem bei Forderungen aus vorsätzlicher Handlung.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Die wichtigsten Vorschriften zum Prüfungstermin finden sich in der Insolvenzordnung (InsO):
- § 174 InsO: Anmeldung der Forderungen
- § 175 InsO: Insolvenztabelle
- § 176 InsO: Verlauf der Prüfung
- § 177 InsO: Nachträgliche Anmeldungen
- § 178 InsO: Feststellung der Forderungen
- § 179 InsO: Feststellungsklage bei Bestreitung
Die aktuelle Fassung der Insolvenzordnung ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar.
Weiterführende Informationen und Quellen
Für tiefergehende Informationen zum Thema Prüfungstermin und Insolvenzverfahren empfehlen sich folgende deutschsprachige Quellen:
- Insolvenzbekanntmachungen – Das offizielle Portal für alle Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren
- Gesetze im Internet – InsO – Die vollständige Insolvenzordnung
- Bundesministerium der Justiz – Informationen zu Gesetzgebung und Reformen
- Schuldner-Insolvenz-Centrum – Praktische Informationen zum Ablauf von Insolvenzverfahren
- Unternehmensservice Portal Österreich – Vergleichende Informationen zum österreichischen Insolvenzrecht