Viele Jungen und Mädchen haben schon zu Beginn der Pubertät Lust auf Sex. Bis zum Alter von 14 Jahren dürfen sie sich jedoch nur selbst befriedigen.
In Deutschland (und den meisten anderen europäischen Ländern) gilt die „Schutzaltersgrenze“ von 14 Jahren. Bis zum 14. Lebensjahr gilt man rechtlich als Kind, ab 14 Jahren als Jugendlicher. Sexuelle Handlungen sind nur erlaubt, wenn beide Partner mindestens 14 Jahre alt sind. Darunter versteht das Gesetz nicht nur den Geschlechtsverkehr, sondern alle Handlungen, die zu einer starken sexuellen Erregung führen, wie zum Beispiel Petting. Küssen und Streicheln ist auch unter 14 Jahren erlaubt, aber nicht mehr.
Jede sexuelle Handlung, an der ein Kind unter 14 Jahren beteiligt ist, ist immer eine Straftat und gilt als sexueller Missbrauch von Kindern, auch wenn beide es wollen und auch wenn beide unter 14 Jahre alt sind. Personen unter 14 Jahren sind zwar nicht strafmündig, aber die Polizei und das Jugendamt werden eingeschaltet.
Wenn einer der Partner unter 14 Jahre alt ist und der andere 14 Jahre oder älter, gilt der Jüngere als Opfer und der Ältere als Täter. Der Täter muss mit polizeilichen Ermittlungen und möglicherweise mit einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung rechnen.
Wenn ein Erwachsener Sex mit einer Person unter 14 Jahren hat, gilt dies als schwerer sexueller Missbrauch und führt in jedem Fall zu einem Gerichtsverfahren und einer Verurteilung.
Der Grund, warum Sex unter 14 Jahren verboten ist, liegt darin, dass Sex nicht nur körperlich, sondern auch emotional anstrengend ist. Das Gehirn muss viele Gefühle wie Lust, Erregung, Nervosität, Angst vor Versagen, Schmerzen oder Schwangerschaft verarbeiten. Diese Überforderung kann zu negativen Langzeiterfahrungen führen, auch wenn der Geschlechtsverkehr gewollt und angenehm war. Davor soll die Schutzaltersgrenze schützen.
Ab 14 Jahren hat man das „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“. Das heißt, man darf Sex haben, wenn der Partner mindestens 14 Jahre alt ist und beide es wollen. Sexuelle Handlungen gegen den Willen des Partners sind sexuelle Gewalt und strafbar.
Es gibt weitere Gesetze, die sexuelle Beziehungen regeln. Zum Beispiel kann Sex zwischen einer Person, die 21 Jahre oder älter ist, und einer Person, die 14 oder 15 Jahre alt ist, strafbar sein, ebenso wie Sex zwischen Lehrern und Schülern. Sex zwischen Eltern oder Großeltern und ihren Kindern oder Enkeln ist immer strafbar, während Sex zwischen Geschwistern nicht immer strafbar ist. Beziehungen zwischen Cousins und Cousinen sind erlaubt.
Jugendliche dürfen keine pornografischen Filme anschauen. Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Deine Sexualität – Deine Rechte“ von pro familia.
Auch wenn man ab 14 Jahren Sex haben darf, haben die Eltern bis zum 18. Lebensjahr das Sorge- und Erziehungsrecht und können den Kontakt zu bestimmten Personen verbieten, wenn sie ihn für schädlich halten. Zum Beispiel können die Eltern einer 16-Jährigen den Kontakt zu einem 30-Jährigen verbieten.