Die Grüne Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis für Kraftfahrzeuge. Auf gut Amtsdeutsch heißt sie „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist. Noch bis 1965 musste bei jedem Grenzüberschritt der jeweilige nationale Versicherungsschutz einzeln nachgekauft werden. Dieser Nachweis wurde in jenen Staaten, die sich zum „Grüne-Karte-Abkommen“ zusammenschlossen, durch eine einheitliche, in grün gehaltene Bescheinigung abgelöst.
46 Länder gehören dem Grüne-Karte-System inzwischen an. Überwiegend in Europa, aber auch in Nordafrika und dem Nahen Osten. Heute ist die Grüne Versicherungskarte in der EU meist überflüssig. In einzelnen Ländern ist sie aber zwingend notwendig und in anderen zumindest immer noch ein hilfreiches Reisedokument.
Warum gibt es die Grüne Karte überhaupt?
Die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen sind auch in der Europäischen Union keineswegs vereinheitlicht. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.
Die Karte wurde 1965 eingeführt, um Auslandsreisen mit dem Auto zu vereinfachen. Davor mussten die Reisenden für jedes Land eine separate Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Regelung komplizierte die Vorbereitung für längere Urlaubsreisen enorm.
Die Grüne Karte soll grenzüberschreitenden Straßenverkehr vereinfachen und die Entschädigung einheimischer Verkehrsopfer durch ausländische Autofahrer sicherstellen.
Diese Informationen stehen auf der Karte
Die Grüne Karte ist quasi der Garantieschein für Ihre Haftpflichtversicherung. Sie enthält alle wichtigen Daten wie Ihr Kennzeichen, den Autohersteller, die Anschrift Ihrer Versicherung sowie die Ansprechpartner im Ausland.
Die Internationale Versicherungskarte enthält folgende Angaben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs
- Gültigkeitsdauer der Karte
- Name und Anschrift der Versicherungsgesellschaft
- Versicherungsnummer des Fahrzeugs
- Angaben zum Fahrzeughalter
- Länderkürzel aller Länder mit Versicherungsschutz
Wenn Länder auf der Grünen Karte gestrichen sind, gewährt Ihr Versicherer dort keinen Schutz. Auf Wunsch kann aber unter Umständen eine Deckung für diese Länder vereinbart werden – gegen Aufpreis.
Vom grünen Papier zur digitalen Version
Bereits seit 1965 dient die Versicherungskarte Autofahrern im Ausland als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihren Namen hat sie daher, weil sie lange Zeit auf grünem Papier gedruckt wurde. Dies hat sich im Jahr 2021 allerdings geändert: Seither kann die Versicherungskarte auch auf weißem Papier gedruckt werden.
Seit dem 1. Januar 2025 ist ein Ausdruck der Grünen Karte gar nicht mehr notwendig – der digitale Nachweis ist ausreichend. Es reicht aus, die Internationale Versicherungskarte als PDF auf dem Smartphone dabeizuhaben.
Länder mit Kennzeichenabkommen – hier reicht das Nummernschild
In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise keine Pflicht mehr. In diesen Ländern Europas gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Das heißt, schon das gültige amtliche Kfz-Kennzeichen des Autos gilt als Nachweis der Versicherung.
Zu den Ländern, in die Sie unbesorgt reisen können, gehören Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Pflicht: Diese Länder verlangen die Grüne Karte
In folgenden Ländern ist die Mitführpflicht der Grünen Karte vorgeschrieben:
Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, Türkei und Ukraine.
Es gibt Länder, bei denen der Kfz-Fahrer bei der Einreise als Nachweis für das Bestehen einer ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherung eine Internationale Versicherungskarte mitführen muss. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Albanien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und die Türkei.
| Pflichtländer | Status |
|---|---|
| Türkei | Pflicht |
| Ukraine | Pflicht |
| Albanien | Pflicht |
| Moldawien | Pflicht |
| Mazedonien | Pflicht |
| Tunesien | Pflicht |
| Marokko | Pflicht |
| Israel | Pflicht |
Sonderfall Italien, Spanien und Großbritannien
Einzig in Italien ist das Mitführen der Karte im Auto weiterhin empfehlenswert, da die Behörden trotz Abkommen teilweise darauf bestehen.
Obwohl in Italien das Kennzeichenabkommen gilt, verlangt die italienische Polizei bei Verkehrskontrollen oder Unfällen häufig die als „Grüne Karte“ bekannte IVK.
Seit dem Brexit wird auch für Reisen nach Großbritannien und Nordirland das Mitführen der Grünen Versicherungskarte dringend empfohlen.
In Italien und Spanien wird die IVK zwar nicht für die Einreise verlangt, dafür aber bei Unfällen.
Russland und Belarus: Gekündigte Abkommen
Aufgrund des Krieges in der Ukraine wurden die Abkommen mit den Grüne-Karte-Büros in Russland und Belarus gekündigt. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Deckungsumfang Ihrer Versicherung. Wenn Sie mit Ihrem Auto in eines der beiden Länder einreisen wollen, benötigen Sie eine Grenzpolice.
Aktuell sind Russland, Weißrussland und der Iran generell von der Gültigkeit der grünen Karte ausgeschlossen. Bei Einreise in eines dieser Länder muss also eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Kosovo: Hier gilt die Grüne Karte nicht
Der Kosovo erkennt die Grüne Karte nicht an. An der Grenze muss daher eine kosovarische Kfz-Versicherung gekauft werden.
Auch wenn du eigentlich versichert bist – im Kosovo gilt die grüne Karte grundsätzlich nicht. Dort musst du also zwingend eine Grenzpolice für dein Fahrzeug abschließen.
Was passiert ohne Grüne Karte an der Grenze?
Ist die Grüne Versicherungskarte in einem Land verpflichtend mitzuführen und du hast keine dabei oder das Gültigkeitsdatum ist abgelaufen, wird der Abschluss einer Grenzversicherung bei deiner Einreise fällig. Die Kosten für die Grenzversicherung sind allerdings verhältnismäßig hoch – bei niedriger Versicherungssumme.
Können Sie keine Versicherungskarte nachweisen, müssen Sie eine spezielle Grenzpolice erwerben. Diese sogenannte Grenzversicherung dient dann innerhalb des Landes als Versicherungsnachweis. Die Kosten variieren von wenigen Euro bis hin zu einigen Hundert Euro und bieten meist einen schlechteren Versicherungsschutz.
Achtung: Auch wer eine Karte besitzt, diese aber vergessen hat, muss zahlen.
So bekommen Sie die Grüne Karte
Die Grüne Versicherungskarte können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung für gewöhnlich kostenlos beantragen.
Nichts kostet der Nachweis des Versicherungsschutzes mit der Grünen Versicherungskarte.
Die Beantragung ist einfach:
- Online über das Kundenportal der Versicherung
- Telefonisch beim Kundenservice
- Per E-Mail an die Versicherung
- Schriftlich per Post
Normalerweise wird die IVK vom Kfz-Versicherer automatisch mit der Kfz-Police an den Kunden verschickt – seit 2021 nicht mehr wie bisher auf grünem, sondern auf weißem Papier, und gilt je nach Versicherer für drei bis fünf Jahre.
Gültigkeit: So lange ist die Karte nutzbar
Wie beim Personalausweis steht das Ablaufdatum auf der Karte selbst. In der Regel gilt die Karte für drei Jahre, bei manchen Versicherern auch fünf Jahre.
Achten Sie also vor einer Reise rechtzeitig darauf und fordern Sie gegebenenfalls eine neue an. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, wird Ihre Grüne Karte wertlos und sollte vernichtet werden.
Unfall im Ausland: So nutzen Sie die Karte richtig
Bei einem Unfall im Ausland kann sie die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen, denn sie enthält wichtige Informationen über den Halter und die Versicherung des Autos.
Grundsätzlich gilt in allen Ländern: Die Versicherungskarte macht die Abwicklung eines Unfalls erheblich leichter. Sie hilft, eventuelle Sprachbarrieren zu umgehen – oder Probleme, die entstehen, weil die Beteiligten über die Gesetzeslage weniger gut informiert sind.
Bei einem Unfall sollten Sie:
- Die Grüne Karte dem Unfallgegner zeigen
- Die Daten der Gegenseite notieren oder fotografieren
- Den Europäischen Unfallbericht ausfüllen
- Sich an das zuständige Grüne-Karte-Büro wenden
Für die einfachere Schadensabwicklung sollte daher zusätzlich ein Duplikat der grünen Versicherungskarte für den Unfallgeschädigten mitgeführt werden.
Das Grüne-Karte-Büro: Was macht diese Organisation?
Dachorganisation aller Versicherer eines Landes, die Deckungen im Rahmen der Grüne Karte anbieten, ist das jeweilige nationale „Grüne-Karte-Büro“. Das „Council of Bureaux“ mit Sitz in London wiederum ist die Dachorganisation aller nationalen Büros.
Die Versicherer eines Mitgliedsstaates des Grüne-Karte-Abkommens können in allen Mitgliedsstaaten Korrespondenten ernennen. Diese Korrespondenten wickeln die Schadenfälle im Unfallland ab. Hat der Versicherer keinen Korrespondenten ernannt, werden die Schadenfälle vom Grüne-Karte-Büro selbst oder von einem Agenten abgewickelt.
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. befindet sich in Berlin und hilft deutschen Autofahrern bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen.
Türkei-Reisen: Besondere Regeln beachten
Planen Sie zum Beispiel eine Reise in die Türkei, achten Sie darauf, dass Ihre Grüne Karte auch dort gültig ist.
Bei der GVV können Sie den Versicherungsschutz im europäischen Teil der Türkei einschließen lassen. Für das asiatische Gebiet des Landes gilt Ihre GVV-Haftpflichtversicherung für drei Monate ab Ausstellung.
Für andere Länder des Grüne-Karte-Systems, zum Beispiel die Türkei, kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an. Hier hilft der Blick auf die Grüne Versicherungskarte: Ist ein Länderkürzel durchgestrichen, gilt der Schutz der Kfz-Versicherung in diesem Land nicht.
Empfehlung: Immer mitnehmen – auch wenn nicht Pflicht
Wir empfehlen, sicherheitshalber immer eine Grüne Karte mitzuführen. Im Schadenfall sorgt sie für Vertrauen und Verständigung im Ausland und vereinfacht somit die Regulierung.
In vielen Ländern sieht die Polizei nach einem Unfall gern die Grüne Karte, weil dort alle wichtigen Informationen zu finden sind und der Versicherungsschutz des Fahrzeugs eindeutig nachgewiesen ist.
Quellen: